1.Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet für jeden Schaden an dem überlassenen Gegenstand. Der Nutzer stellt dem Eigentümer im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb der überlassenen Sache durch den Nutzer einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem die überlassene Sache beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Nutzer auch für den dem Eigentümer während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung der überlassenen Sache entstehenden monetären Nutzungsausfall.
2.Schäden an der überlassenen Sache: Reparaturen darf der Nutzer nur nach Absprache mit dem Eigentümer ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen an der überlassenen Sache werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung etwaiger Schäden verwendet.
3.Besondere Pflichten des Nutzers: Der Nutzer verpflichtet sich die überlassene Sache pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Die überlassene Sache ist gegen Diebstahl zu sichern. Bei Anhängern/Transportern: Nie Hecklastig beladen ! Lastverteilung ca. 50-100 Kg auf die Kugelkupplung ( je nach Anhänger ). Zulässige Achslasten beachten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen. Der Nutzer ist verpflichtet, den überlassenen Gegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen. Weiter obliegt es dem Nutzer, alle geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung, Anhängelasten und Gewichtsgrenzen bzw. Regelungen des Anhängers und des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs einzuhalten.
4.Auslandsfahrten: Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer erlaubt.
5.Reparaturkosten: Der Nutzer ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der überlassenen Sache während der Nutzungszeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Eigentümers. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Nutzer zu tragenden, führt der Eigentümer durch und stellt sie ggf. dem Nutzer in Rechnung.
6.Veränderungen am Fahrzeug: Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers, Veränderungen am überlassenen Gegenstand, insbesondere An-und Umbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Eigentümer angebracht wurden, zu entfernen oder eigene Kennzeichnungen anzubringen.
7.Rechte Dritter: Der Nutzer darf einem Dritten keine Rechte an der überlassenen Sache einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
8.Haftung bei Ausfall: Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle der überlassenen Sachen und der daraus entstehenden Folgen. Sollte der Artikel bereits vor Überlassung ausfallen oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, erlischt dieser Vertrag ohne das der Eigentümer haftet oder Ersatz bzw. Ausgleich leisten muss. Die Haftung für transportierte oder gelagerte Güter ist ausgeschlossen. Der Nutzer trägt dieses Risiko selber und sichert es ggf. eigenständig und separat durch geeignete Maßnahmen oder Versicherung ab.
9.Anzahlungen: Anzahlungen sind ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Sollte die Leistung, wie unter Punkt 8 beschrieben, nicht erbracht werden können, wird die Kaution erstattet. Wird die Leistung durch den Nutzer abgesagt oder nicht angetreten, wird die Anzahlung einbehalten. Bei Absagen unter 14 Tagen vor Leistungsbeginn, wird der gesamte Weiterbelastungsbetrag fällig.
10.Traking und Datenschutz: Diverse Güter sind mit „GPS Trakern“ ausgerüstet. Der Nutzer erklärt sich mit dem Traking einverstanden und wird keine Veränderungen vornehmen. Mit der Speicherung dieser und der Personenbezogenen Daten ist der Nutzer ebenso einverstanden. Die Daten werden nur im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
11.Reinigung und Rückgabe: Die überlassene Sache ist gereinigt zurückzugeben. Die Reinigung hat fachgerecht zu erfolgen. Sollte die Reinigung nicht ausreichend erfolgt sein, wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, mindestens 50,-€. Die Rückgabe hat genau zur ausgemachten Uhrzeit zu erfolgen. Bei Verspätungen ab 10 Minuten wird eine Rücknahme an dem Tag nicht garantiert und ein weiterer Tag berechnet.
12.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich darin eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ist in allen Fällen der Landkreis Gifhorn. Ferner gilt für diesen Vertrag das deutsche Recht.
Stand 23.06.24
1.Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für jeden Schaden an der Mietsache und dem Zubehör. Der Mieter stellt dem Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb oder im Umgang mit den vermieteten Gegenständen einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem die Mietsache beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung entstehenden Mietausfalls.
2.Schäden an der Mietsache: Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen werden von einem Fachbetrieb behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung etwaiger Schäden verwendet.
3.Besondere Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Die Mietsache ist gegen Diebstahl zu sichern. Der Betrieb ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs-und sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen.
4.Reparaturkosten: Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Mietsache während der Mietzeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter durch und stellt sie ggf. dem Mieter in Rechnung.
5.Veränderungen: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An-und Umbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen oder eigene Kennzeichnungen anzubringen. Auch kleine „Tesafilm“ Beschriftungen/Kleber sind nicht zulässig, da die enthaltenen Lösungsmittel schädlich wirken.
6.Rechte Dritter: Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an der Mietsache einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
7.Aufsicht und Betrieb: Die Mietsache ist während des Betriebs durch geeignete und mindestens 18 Jahre alte Personen zu beaufsichtigen. Der ordnungsgemäße und sichere Betrieb ist sicherzustellen. Die Mietsache darf nicht mit Schuhen oder spitzen Gegenständen etc. betreten werden. Es ist darauf zu achten, dass die Mietsache nur auf einer ebenen Fläche, welche frei von Beschädigungsfördernden Materialien, wie z.B. Steinen etc. ist, aufgebaut wird.
8.Haftung bei Ausfall: Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle der überlassenen Sachen und der daraus entstehenden Folgen. Sollte der Artikel bereits vor Überlassung ausfallen oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, erlischt dieser Vertrag ohne das der Eigentümer haftet oder Ersatz bzw. Ausgleich leisten muss. Die Haftung für transportierte oder gelagerte Güter ist ausgeschlossen. Der Nutzer trägt dieses Risiko selber und sichert es ggf. eigenständig und separat durch geeignete Maßnahmen oder Versicherung ab.
9.Anzahlungen: Anzahlungen sind ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Sollte die Leistung, wie unter Punkt 8 beschrieben, nicht erbracht werden können, wird die Kaution erstattet. Wird die Leistung durch den Nutzer abgesagt oder nicht angetreten, wird die Anzahlung einbehalten. Bei Absagen unter 14 Arbeitstagen vor Leistungsbeginn, wird der gesamte Weiterbelastungsbetrag fällig.
10.Reinigung und Rückgabe: Die Mietsache ist gereinigt und trocken zurückzugeben. Zur Rückgabe wird die trockenen und gereinigte Mietsache zusammengefaltet und in eine ca. 1m breite Rolle gewickelt. Zur Reinigung dürfen keine aggressiven Mittel (Lösungsmittel- oder Alkoholhaltig) genutzt werden. Die Reinigung hat mit Wasser und etwas Spülmittel zu erfolgen. Sollte die Reinigung nicht ausreichend erfolgt sein, wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, mindestens 50,-€. Die Rückgabe hat genau zur ausgemachten Uhrzeit zu erfolgen. Bei Verspätungen ab 10 Minuten wird eine Rücknahme an dem Tag nicht garantiert und ein weiterer Tag berechnet.
11.Traking und Datenschutz: Diverse Güter sind mit „GPS Trakern“ ausgerüstet. Der Nutzer erklärt sich mit dem Traking einverstanden und wird keine Veränderungen vornehmen. Mit der Speicherung dieser und der Personenbezogenen Daten ist der Nutzer ebenso einverstanden. Die Daten werden nur im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
12.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ist in allen Fällen der Landkreis Gifhorn. Ferner gilt für diesen Vertrag das deutsche Recht.
Stand 23.06.24
Verantwortlich:
Daniel Kistenmacher
Kontakt:
MIET38.DE
Daniel Kistenmacher
Birkenweg 9
38553 Wasbüttel
Umsatzsteuer-ID:
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