AGB

1.Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet für jeden Schaden an dem überlassenen Gegenstand. Der Nutzer stellt dem Eigentümer im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb der überlassenen Sache durch den Nutzer einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem die überlassene Sache beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Nutzer auch für den dem Eigentümer während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung der überlassenen Sache entstehenden monetären Nutzungsausfall.

2.Schäden an der überlassenen Sache: Reparaturen darf der Nutzer nur nach Absprache mit dem Eigentümer ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen an der überlassenen Sache werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung etwaiger Schäden verwendet.

3.Besondere Pflichten des Nutzers: Der Nutzer verpflichtet sich die überlassene Sache pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Die überlassene Sache ist gegen Diebstahl zu sichern. Bei Anhängern/Transportern: Nie Hecklastig beladen ! Lastverteilung ca. 50-100 Kg auf die Kugelkupplung ( je nach Anhänger ). Zulässige Achslasten beachten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen. Der Nutzer ist verpflichtet, den überlassenen Gegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs-und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen. Weiter obliegt es dem Nutzer, alle geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung, Anhängelasten und Gewichtsgrenzen bzw. Regelungen des Anhängers und des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs einzuhalten.

4.Auslandsfahrten: Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer erlaubt.

5.Reparaturkosten: Der Nutzer ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der überlassenen Sache während der Nutzungszeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Eigentümers. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Nutzer zu tragenden, führt der Eigentümer durch und stellt sie ggf. dem Nutzer in Rechnung.

6.Veränderungen am Fahrzeug: Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers, Veränderungen am überlassenen Gegenstand, insbesondere An-und Umbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Eigentümer angebracht wurden, zu entfernen oder eigene Kennzeichnungen anzubringen.

7.Rechte Dritter: Der Nutzer darf einem Dritten keine Rechte an der überlassenen Sache einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.

8.Haftung bei Ausfall: Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle der überlassenen Sachen und der daraus entstehenden Folgen. Sollte der Artikel bereits vor Überlassung ausfallen oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, erlischt dieser Vertrag ohne das der Eigentümer haftet oder Ersatz bzw. Ausgleich leisten muss. Die Haftung für transportierte oder gelagerte Güter ist ausgeschlossen. Der Nutzer trägt dieses Risiko selber und sichert es ggf. eigenständig und separat durch geeignete Maßnahmen oder Versicherung ab.

9.Anzahlungen: Anzahlungen sind ein gegenseitiges Leistungsversprechen. Sollte die Leistung, wie unter Punkt 8 beschrieben, nicht erbracht werden können, wird die Kaution erstattet. Wird die Leistung durch den Nutzer abgesagt oder nicht angetreten, wird die Anzahlung einbehalten. Bei Absagen unter 7 Tagen vor Leistungsbeginn, wird der gesamte Weiterbelastungsbetrag fällig.

10.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich darin eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ist in allen Fällen der Landkreis Gifhorn. Ferner gilt für diesen Vertrag das deutsche Recht.

Stand 24.04.24

Impressum

Verantwortlich:

Daniel Kistenmacher


 

Kontakt:

MIET38.DE

Daniel Kistenmacher

Birkenweg 9

38553 Wasbüttel

 

Umsatzsteuer-ID:

 19 / 122 / 08528

 

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